Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)
der Töwerland-Express GmbH
Stand: 27. September 2026
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für Verträge über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und – soweit ausdrücklich vereinbart – sonstigem Gepäck oder Frachtgut durch die Töwerland-Express GmbH, Strandstraße 4, 26571 Juist (nachfolgend „Beförderer“).
- Sie gelten für Linien-, Sonder-, Versorgungs- und touristische Fahrten, soweit für die jeweilige Fahrt keine besonderen Bedingungen vereinbart werden.
- Die ABB werden dem Reisenden vor Abschluss einer Onlinebuchung in speicherbarer Form zugänglich gemacht. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Reisende, dass er die ABB zur Kenntnis nehmen konnte. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
- Angaben zu Fahrten, Abfahrtszeiten, Verfügbarkeiten und Preisen stellen eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Beförderers zustande.
- Der Anspruch auf Beförderung besteht nur für die in der Buchungsbestätigung oder auf dem Fahrausweis bezeichnete Fahrt, Personenzahl und gebuchte Leistung.
- Der Reisende ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für Namen, Erreichbarkeit sowie Angaben, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.
- Bucht eine Person für weitere Reisende, ist sie dafür verantwortlich, diesen die Buchungsinformationen und diese ABB zugänglich zu machen.
- Der Beförderer kann eine Buchung ablehnen, wenn keine ausreichende Kapazität vorhanden ist, Sicherheitsgründe entgegenstehen oder der Reisende erforderliche Angaben nicht macht.
- Gesetzliche Benachteiligungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 3 Preise und Zahlung
- Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie gebucht oder vor Ort vereinbart wurden.
- Der im Buchungsvorgang angezeigte Fahrpreis ist mit Vertragsschluss verbindlich; eine nachträgliche einseitige Preiserhöhung für diese Buchung erfolgt nicht. Das Beförderungsentgelt ist grundsätzlich vor Fahrtantritt fällig. Die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmittel können genutzt werden.
- Ermäßigungen werden nur berücksichtigt, wenn ihre Voraussetzungen bei der Buchung angegeben und auf Verlangen nachgewiesen werden. Mehrere Ermäßigungen werden nur kombiniert, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.
- Für Sonderfahrten gelten die individuell vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.
§ 4 Fahrplan, Änderungen und Ausfall durch den Beförderer
- Die Schifffahrt ist insbesondere von Wetter, Wasserstand, Gezeiten, Hafenverhältnissen, behördlichen Vorgaben und der technischen Einsatzfähigkeit der Schiffe abhängig. Der Beförderer darf deshalb Abfahrtszeiten, Fahrtwege, Abgangs- oder Zielhäfen sowie eingesetzte Schiffe ändern oder Fahrten unterbrechen beziehungsweise absagen, wenn ein sachlicher Grund dies erforderlich macht.
- Der Beförderer informiert betroffene Reisende über wesentliche Änderungen oder Ausfälle so früh wie unter den Umständen möglich. Voraussetzung für eine individuelle Benachrichtigung ist, dass der Reisende zutreffende und erreichbare Kontaktdaten angegeben hat. Aktuelle Fahrplanhinweise werden zusätzlich auf der Website oder über einen anderen bekannt gegebenen Informationsweg veröffentlicht. Reisenden wird empfohlen, die Fahrtinformationen vor der Anreise zum Anleger zu prüfen.
- Bei einer vollständigen Absage durch den Beförderer wird der für die ausgefallene Beförderung gezahlte Fahrpreis erstattet oder – nach Wahl des Reisenden und soweit verfügbar – eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten.
- Weitergehende zwingende gesetzliche Fahrgastrechte bleiben unberührt. Soweit die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 auf die konkrete Fahrt anwendbar ist, gehen deren Bestimmungen diesen ABB vor.
- Ansprüche wegen Umständen, die der Beförderer nicht zu vertreten hat, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden
- Der Reisende kann vor Fahrtantritt in Textform, über eine im Buchungssystem angebotene Stornierungsfunktion oder auf einem anderen vom Beförderer bereitgestellten Weg vom Vertrag zurücktreten.
- Soweit bei der Buchung kein abweichender Tarif ausdrücklich vereinbart wurde, gelten nach dem Kalendertag, an dem die Stornierung beim Beförderer eingeht, folgende Stornierungskosten:
- bis einschließlich zwei Kalendertage vor der planmäßigen Abfahrt: kostenfrei, ohne Bearbeitungsentgelt;
- am Kalendertag vor der planmäßigen Abfahrt: 50 Prozent des Fahrpreises;
- am Kalendertag der planmäßigen Abfahrt oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Fahrpreises.
- Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
- Bereits vom Beförderer ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Erlöse werden angerechnet.
- Bis zum Fahrtantritt kann der Reisende, soweit keine gesetzlichen, behördlichen, sicherheitsbezogenen oder tariflichen Gründe entgegenstehen, eine Ersatzperson benennen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten können berechnet werden.
- Umbuchungen sind abhängig von der Verfügbarkeit und den bei der Buchung angezeigten Tarifbedingungen.
§ 6 Fahrausweise, Check-in und rechtzeitiges Erscheinen
- Fahrausweise und Buchungsbestätigungen gelten für die darin angegebene Fahrt. Personengebundene oder zu einem Sondertarif ausgestellte Fahrausweise sind nicht übertragbar, soweit nicht § 5 Absatz 5 eingreift.
- Der Fahrausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Elektronische Fahrausweise dürfen auf einem geeigneten Endgerät vorgelegt werden.
- Reisende müssen sich spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt am angegebenen Abfahrtsort einfinden. Fehlt eine solche Angabe, müssen sie spätestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt abfahrbereit am angegebenen Abfahrtsort sein.
- Wer aufgrund verspäteten Erscheinens nicht befördert werden kann, gilt als nicht erschienen. § 5 Absatz 2 findet Anwendung, soweit die Verspätung nicht vom Beförderer zu vertreten ist.
- Ein bestimmter Sitzplatz ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich bestätigt wurde.
§ 7 Gepäck, Tiere und gefährliche Gegenstände
- Art, Umfang, Gewicht und Entgelt der zulässigen Gepäckmitnahme richten sich nach den bei der Buchung veröffentlichten Bedingungen und dem gebuchten Tarif.
- Nicht zur Verwahrung übergebenes Gepäck bleibt in der Obhut des Reisenden. Es ist nach Anweisung der Besatzung so zu verstauen und zu beaufsichtigen, dass Personen, Schiff und andere Gegenstände nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Durchgänge, Ein- und Ausstiege sowie Sicherheitseinrichtungen sind freizuhalten; Gepäck darf nicht auf Sitzplätzen abgestellt werden, wenn dadurch ein Platz blockiert oder die sichere Beförderung beeinträchtigt wird.
- Tiere müssen vor der Fahrt nicht angemeldet werden. Sie sind so zu beaufsichtigen und gegebenenfalls in geeigneten Behältnissen unterzubringen, dass Sicherheit und Rücksicht auf andere Reisende gewahrt bleiben. Hunde sind an der Leine zu führen; ein Maulkorb kann verlangt werden, wenn dies im konkreten Fall aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Tiere dürfen keine Sitzplätze belegen. Der Tierhalter muss die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben erfüllen und von dem Tier verursachte Verunreinigungen oder Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzen.
- Waffen, explosive, leicht entzündliche, ätzende, giftige oder sonstige gefährliche beziehungsweise gesetzlich verbotene Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung und der Erfüllung aller gesetzlichen Transportvorschriften.
- Gegenstände oder Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr oder erhebliche Belästigung ausgeht oder die sichere Beförderung nicht gewährleistet werden kann.
§ 8 Verhalten, Sicherheit und Ausschluss von der Beförderung
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Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Schiffsführung und des beauftragten Personals an Bord und am Anleger ist Folge zu leisten, besonders beim Ein- und Aussteigen sowie in Notfällen. Die Schiffsführung entscheidet im Rahmen der Zulassung und der Sicherheitsvorgaben über die sichere Belegung und Gepäckverteilung. Sicherheits- und Rauchverbote sind zu beachten. Reisende dürfen Sicherheitseinrichtungen nicht missbräuchlich betätigen, gesperrte Bereiche nicht betreten und das Schiff während des An- oder Ablegens nicht eigenmächtig verlassen.
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Von der Beförderung können Personen ausgeschlossen werden, wenn sie
- die Sicherheit oder Gesundheit anderer Personen oder den sicheren Schiffsbetrieb konkret gefährden,
- trotz Abmahnung erheblich gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen,
- erforderliche gesetzliche oder behördliche Nachweise nicht vorlegen oder
- die Buchung durch vorsätzlich falsche, für die Beförderung erhebliche Angaben erlangt haben.
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Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen der Art oder Schwere des Verstoßes nicht zumutbar ist.
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Die Folgen eines Ausschlusses, insbesondere ein Anspruch auf Erstattung, richten sich nach dem Grund des Ausschlusses und den gesetzlichen Bestimmungen. Vom Reisenden schuldhaft verursachte Schäden sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
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Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität werden nicht allein aufgrund ihrer Einschränkung ausgeschlossen. Sicherheitsanforderungen und zwingende technische Grenzen des eingesetzten Schiffes bleiben maßgeblich. Besondere Unterstützungsbedarfe sollen möglichst frühzeitig vor der Fahrt mitgeteilt werden.
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Reisende, die Kinder begleiten, müssen diese entsprechend ihrem Alter und den Gegebenheiten an Bord beaufsichtigen. Erforderliche Unterstützung beim Ein- und Aussteigen soll dem Personal vor Fahrtantritt mitgeteilt werden.
§ 9 Digitale Angebote, App und Kundenkonto
- Der Beförderer kann für Fahrplaninformationen, Buchung, Umbuchung, Stornierung, Fahrausweise und Kundenkonten digitale Zugangswege wie Website, Web-App oder mobile App anbieten.
- Soweit ein bestimmter digitaler Zugangsweg nicht ausdrücklich als eigenständige entgeltliche Leistung vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf dessen dauerhafte unveränderte Bereitstellung. Der Beförderer darf insbesondere eine mobile App technisch ändern, durch eine funktional zumutbare Weblösung ersetzen oder einstellen.
- Bestehende Beförderungsverträge und gesetzliche Rechte werden durch die Änderung oder Einstellung eines digitalen Zugangswegs nicht berührt. Für bestehende Buchungen wird ein zumutbarer alternativer Zugangs- oder Kontaktweg bereitgestellt.
- Über wesentliche technische Änderungen, die Einstellung eines digitalen Angebots oder notwendige Maßnahmen für ein bestehendes Kundenkonto informiert der Beförderer betroffene registrierte Kunden in angemessener Weise, regelmäßig per E-Mail und zusätzlich auf der Website beziehungsweise innerhalb des betroffenen digitalen Angebots.
- Der Reisende ist dafür verantwortlich, seine im Kundenkonto gespeicherten Kontaktdaten aktuell zu halten und wichtige Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.
§ 10 Buchungs- und betriebsbezogene Kundenkommunikation
- Der Beförderer verarbeitet die vom Reisenden angegebenen Kontaktdaten, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung einer Buchung, zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten oder zur Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
- Buchungs- und betriebsbezogene Mitteilungen können insbesondere Buchungsbestätigungen, Zahlungsinformationen, Fahrausweise, Änderungen von Abfahrtszeit oder Abfahrtsort, wetter- oder technisch bedingte Einschränkungen, Ausfälle, Sicherheitsinformationen, Hinweise zum Kundenkonto sowie wesentliche Änderungen eines für die Buchungsverwaltung genutzten digitalen Angebots umfassen.
- E-Mail ist der reguläre elektronische Kontaktweg. SMS oder WhatsApp werden nur genutzt, wenn
- der Reisende den jeweiligen Kanal gesondert ausgewählt oder ausdrücklich angefragt hat,
- eine wirksame, dokumentierte Einwilligung für diesen Kanal vorliegt oder
- die Nutzung im konkreten Einzelfall zur Durchführung einer bestehenden Buchung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
- Für WhatsApp-Kommunikation kann die Mobilfunknummer sowie die Nachricht einschließlich zugehöriger Metadaten durch den eingesetzten WhatsApp-Business-Dienst und dessen Anbieter verarbeitet werden. Einzelheiten, Empfänger, mögliche Drittlandübermittlungen, Speicherdauer und Rechtsgrundlagen werden in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung erläutert.
- SMS und WhatsApp werden ausschließlich für sachliche Serviceinformationen zu der jeweiligen Buchung, einer konkreten Kundenanfrage oder einem bestehenden, von der Änderung betroffenen digitalen Nutzungsverhältnis verwendet. Über diese Kanäle werden keine Werbung und keine allgemeinen Angebote versandt. Hinweise zur App-Abschaltung richten sich nur an die davon betroffenen Nutzer und beschränken sich auf die Umstellung und den notwendigen Ersatz-Zugang.
- Die Zustimmung zu diesen ABB ersetzt weder eine erforderliche Kanaleinwilligung noch eine Werbeeinwilligung. Eine etwaige Einwilligung in einen gesonderten E-Mail-Newsletter ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Die Buchung ist davon unabhängig.
- Wird eine freiwillige Kanaleinwilligung widerrufen, endet der darauf gestützte Versand über diesen Kanal. Erforderliche Vertragsinformationen werden über einen anderen zulässigen Kontaktweg übermittelt.
§ 11 Datenschutz
- Informationen über Verantwortliche, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, eingesetzte Dienstleister, Empfänger, Drittlandübermittlungen, Speicherdauer und Betroffenenrechte enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Beförderers.
- Werden externe Dienstleister für Buchung, Zahlung, E-Mail-, SMS- oder WhatsApp-Kommunikation eingesetzt, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Verträge und Schutzmaßnahmen eingerichtet.
- Der Beförderer verwendet keine privaten Adressbücher von Mitarbeitern für Massenkommunikation und übermittelt keine nicht erforderlichen Kundenkontakte an Messenger-Dienste.
- Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Fahrgastregistrierungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
- Die Haftung des Beförderers für Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts sowie für Verlust, Beschädigung oder verspätete Aushändigung von Gepäck richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 536 bis 551 HGB und gegebenenfalls unmittelbar anwendbarem Unionsrecht. Eine gesetzlich nicht zulässige Einschränkung dieser Haftung ist mit diesen ABB nicht verbunden.
- Im Übrigen haftet der Beförderer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Beförderer für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertrauen darf.
- Soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Absatz 1 bis 3 eingreift, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Geld, begebbare Wertpapiere, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände und sonstige Wertsachen gelten die gesetzlichen Sonderregelungen, insbesondere § 539 Absatz 3 HGB.
- Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen des Beförderers.
- Die Haftung des Reisenden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Beschwerden und Kontakt
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Beschwerden und sonstige Erklärungen können in Textform an folgende Kontaktdaten gerichtet werden:
Töwerland-Express GmbH
Strandstraße 4
26571 Juist
E-Mail: info@te-juist.de
Telefon: +49 170 9090915 -
Gesetzliche Fristen und zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.
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Der Beförderer ist derzeit weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon werden Verbraucher nach Entstehen einer nicht beigelegten Streitigkeit in Textform nach Maßgabe des § 37 VSBG informiert.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Beförderers als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung dieser ABB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.